Das Erbrecht ist ein grundlegendes Rechtsgebiet, das regelt, auf wen, in welchen Anteilen und nach welchen Verfahren das Vermögen einer Person nach ihrem Tod übergeht. Es beeinflusst Familienbeziehungen, Eigentumsrechte und wirtschaftliche Gleichgewichte unmittelbar. Erbstreitigkeiten entwickeln sich häufig zu komplexen Verfahren mit rechtlichen, emotionalen und sozialen Dimensionen. Fehlerhaft oder unvollständig geführte Erbverfahren können zu jahrelangen Prozessen und schwer wiedergutzumachenden Rechtsverlusten führen.
Die Kanzlei Avrasya beschränkt das Erbrecht nicht auf bloße Teilungsfragen, sondern verfolgt einen ganzheitlichen und strategischen Ansatz, der Erbplanung, Schutz der Erbenrechte, Streitvermeidung und effektive Konfliktlösung umfasst. Unser Ziel ist es, Erbverfahren rechtmäßig, gerecht und nachhaltig abzuschließen.
Die Kanzlei Avrasya bietet in allen Phasen des Erbrechts umfassende und effektive rechtliche Unterstützung.
Die Erbteilung ist einer der häufigsten Streitpunkte unter Erben. Feststellung der Anteile gesetzlicher und eingesetzter Erben Erstellung von Erbteilungsverträgen Klagen auf Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsklagen) Teilung von Immobilien und Unternehmensvermögen werden rechtlich begleitet.
Bei Verletzung der Pflichtteilsrechte kommt die Herabsetzungsklage in Betracht. Feststellung der Pflichtteile Herabsetzung von Schenkungen und Verfügungen Beseitigung von Anteilsverletzungen werden einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterzogen.
Das Testament ist ein wesentliches Rechtsinstrument zur Umsetzung des letzten Willens. Errichtung öffentlicher, handschriftlicher und mündlicher Testamente Anfechtungsklagen gegen Testamente Vollstreckung von Testamenten werden auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
Die Beschränkung des Erbrechts eines Erben unterliegt strengen Voraussetzungen. Prüfung der Voraussetzungen der Enterbung Anfechtung von Enterbungsverfügungen Fälle der Erbunwürdigkeit werden rechtlich bewertet.
Internationale Erbfälle erfordern besondere Fachkenntnisse. Feststellung der Rechte ausländischer Erben Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen Internationale erbrechtliche Streitigkeiten werden mehrsprachig und nach internationalen Standards geführt.
Eine sachgerechte rechtliche Begleitung im Erbrecht verhindert langwierige Konflikte zwischen Erben. Die Kanzlei Avrasya bewertet jeden Erbfall unter Berücksichtigung des Erblasserwillens, der gesetzlichen Erbenrechte und der Vermögensstruktur. Durch Risikoanalysen vor der Teilung, vorausschauende Strategien und erforderlichenfalls gerichtliche Durchsetzung sichern wir die Rechte unserer Mandanten. Ziel ist ein transparenter, gerechter und rechtssicherer Abschluss des Erbverfahrens.
Das Erbrecht regelt, auf wen, in welchen Anteilen und nach welchen Verfahren das Vermögen einer Person nach ihrem Tod übergeht. Bewegliche und unbewegliche Sachen, Bankkonten, Gesellschaftsanteile, Forderungen und Verbindlichkeiten gehören zum Nachlass. Das Erbrecht umfasst die Bestimmung der Erben, die Berechnung der Erbquoten, die Errichtung von Testamenten, den Schutz von Pflichtteilen und die Beilegung erbrechtlicher Streitigkeiten.
Gesetzliche Erben sind im Türkischen Zivilgesetzbuch festgelegt. Zunächst erben die Abkömmlinge (Kinder und Enkel); fehlen diese, erben die Eltern und deren Abkömmlinge; anschließend die Großeltern und deren Abkömmlinge. Der überlebende Ehegatte bleibt in jeder Erbgruppe erbberechtigt. Zusätzlich können testamentarisch eingesetzte Erben bestehen.
Die Erbteilung kann einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung erfolgen. Bei Einigung wird ein Erbteilungsvertrag geschlossen; andernfalls wird eine Teilungsklage (Aufhebung der Gemeinschaft) erhoben. Die Art der Teilung richtet sich nach der Beschaffenheit des Nachlasses (Immobilien, Gesellschaftsanteile usw.).
Die Dauer hängt vom Umfang des Nachlasses, der Anzahl der Erben und bestehenden Streitigkeiten ab. Einvernehmliche Teilungen sind schneller, gerichtliche Verfahren können Jahre dauern. Eine geeignete rechtliche Strategie kann Verzögerungen vermeiden.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil, über den der Erblasser nicht frei verfügen kann. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Eltern und der überlebende Ehegatte. Bei Pflichtteilsverletzung kann eine Herabsetzungsklage erhoben werden.
Die Herabsetzungsklage wird erhoben, wenn Pflichtteilsrechte verletzt sind. Übersteigen Schenkungen oder testamentarische Verfügungen den Pflichtteil, kann Herabsetzung verlangt werden. Die Fristen sind zwingend; rechtzeitiges Handeln ist entscheidend.
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung mit Wirkung nach dem Tod. Das türkische Recht kennt drei Formen: Öffentliches Testament Eigenhändiges Testament Mündliches Testament Für jede Form gelten unterschiedliche Wirksamkeitsvoraussetzungen. Formmängel können zur Anfechtbarkeit führen.
Ja. Anfechtungsgründe sind u. a. Geschäftsunfähigkeit, Willensmängel (Täuschung, Drohung), Formmängel oder Rechtswidrigkeit. Anfechtungsklagen sind technisch anspruchsvoll und beweisintensiv.
Enterbung entzieht einem Pflichtteilsberechtigten das Erbrecht. Sie ist nur bei Vorliegen schwerer gesetzlicher Gründe zulässig; andernfalls ist sie unwirksam.
Ja. Ausländische Staatsangehörige können in der Türkei erben. Für Immobilien gelten jedoch Gegenseitigkeitsgrundsätze und Sondervorschriften. Internationale Erbfälle erfordern die gemeinsame Prüfung türkischen und ausländischen Rechts
Ausländische Erbentscheidungen entfalten in der Türkei erst nach Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren Wirkung. Ohne diese Verfahren sind sie nicht durchsetzbar.
Für Ihre Fragen, Beratungsanfragen oder rechtlichen Anliegen können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir melden uns schnellstmöglich per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular bei Ihnen zurück.
Uluslararası standartlarda, çok dilli ve güvenilir hukuki danışmanlık.