Das Gesellschaftsrecht ist ein weit gefasstes Rechtsgebiet, das weit über die Unternehmensgründung hinausgeht und sämtliche Phasen der Geschäftstätigkeit, die Managementstruktur, Gesellschafterbeziehungen sowie langfristige Risiken umfasst. Eine fehlerhafte Unternehmensstruktur oder unzureichende rechtliche Planung kann in späteren Phasen zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen führen.
Die Kanzlei Avrasya betrachtet das Gesellschaftsrecht nicht reaktiv, sondern mit einem proaktiven und strategischen Ansatz. Unser Ziel ist es, nicht erst bestehende Streitigkeiten zu lösen, sondern eine rechtliche Infrastruktur zu schaffen, die das Entstehen solcher Streitigkeiten von vornherein verhindert. Auf diese Weise sichern wir die wirtschaftlichen Aktivitäten unserer Mandanten rechtlich ab und stellen deren Wachstumsprozesse auf ein solides Fundament.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung in allen Phasen von der Gründung bis zur Beendigung eines Unternehmens.
Die Gründungsphase ist von entscheidender Bedeutung, um zukünftige rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. In diesem Zusammenhang; Gründung von GmbH und Aktiengesellschaften Rechtliche Planung der Gesellschafterstruktur Erstellung und Überarbeitung der Satzung Gründung von Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern werden mit größter Sorgfalt durchgeführt.
Unklare oder unausgewogene Regelungen zwischen Gesellschaftern sind eine der häufigsten Ursachen für interne Unternehmenskonflikte. In diesem Bereich; Gesellschaftervereinbarungen Anteilsübertragungen und Beteiligungsregelungen Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten Schutz von Minderheitsgesellschaftern wird rechtliche Unterstützung geleistet.
Die rechtmäßige Beschlussfassung verhindert spätere Anfechtungs- und Haftungsklagen. Rechtliche Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen Ausarbeitung von Geschäftsführungs- und Vorstandsbeschlüssen Anfechtungs- und Haftungsverfahren Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnisse werden beratend begleitet.
Wachstums- und Restrukturierungsprozesse erfordern besondere rechtliche und technische Expertise. Fusionen und Übernahmen (M&A) Unternehmensspaltungen Liquidation und Beendigung von Unternehmen Rechtliche und wirtschaftliche Risikoanalyse werden umfassend betreut.
Eine rechtzeitige und sachgerechte rechtliche Unterstützung im Gesellschaftsrecht sichert nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb, sondern bildet auch die Grundlage für nachhaltige Wachstumsstrategien. Die Kanzlei Avrasya betrachtet alle Prozesse – von der Gründung über den Geschäftsalltag bis hin zu Gesellschafterbeziehungen und Managemententscheidungen – ganzheitlich. Rechtliche Risiken werden frühzeitig identifiziert, vertragliche und organisatorische Strukturen entsprechend gestaltet und potenzielle Konflikte vermieden. Dadurch können unsere Mandanten in einem rechtssicheren, vorhersehbaren und nachhaltigen Umfeld agieren und sind zugleich wirksam gegen zukünftige rechtliche Risiken geschützt.
Gesellschaftsrecht kann nicht mit standardisierten Schriftsätzen und Vorlagen geführt werden. Jede Gesellschaft weist unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, Gesellschafterstrukturen und Risikoprofile auf. Die Kanzlei Avrasya; Behandelt Unternehmen nicht einheitlich, sondern individuell Verknüpft rechtliche Beratung mit der Geschäftsstrategie Informiert Mandanten regelmäßig und transparent Versteht das Recht nicht als Wachstumshemmnis, sondern als unterstützendes Instrument
Rechtlich ist dies nicht zwingend erforderlich; fehlerhafte oder unvollständige Gründungen können jedoch später erhebliche rechtliche und finanzielle Probleme verursachen. Anwaltliche Unterstützung stellt eine solide rechtliche Basis sicher.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Maßgeblich sind Tätigkeitsbereich, Anzahl der Gesellschafter, Kapitalstruktur und Wachstumsziele. Eine falsche Wahl kann später eine Umwandlung erforderlich machen.
Gesellschafterstreitigkeiten werden anhand von Gesellschafterverträgen und der Satzung gelöst. Neben einvernehmlichen Lösungen kann auch der Klageweg beschritten werden. Entscheidend ist die frühzeitige rechtliche Steuerung.
Ja. Rechtswidrige Beschlüsse können innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich angefochten werden. Bei Fristversäumnis tritt Rechtsverlust ein.
Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können in der Türkei Gesellschaften gründen. Dabei sind jedoch gesetzliche Vorgaben, Genehmigungen und investitionsrechtliche Regelungen sorgfältig zu prüfen.
Die Dauer hängt von der Transaktionsart, der Unternehmensgröße und dem Umfang der rechtlichen Prüfung ab. Eine gründliche Due-Diligence verhindert spätere Risiken.
Das Liquidationsverfahren variiert je nach Gesellschaftsform. Eine nicht ordnungsgemäße Liquidation kann Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände begründen.
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