Das Steuerrecht ist ein technisches Rechtsgebiet mit hohen Sanktionen, das das Gleichgewicht zwischen der Besteuerungsbefugnis des Staates und den Eigentums- sowie unternehmerischen Freiheitsrechten der Steuerpflichtigen regelt. Steuerprüfungen, Steuersanktionen, Schätzungs- oder Ergänzungsfestsetzungen sowie administrative Maßnahmen können für Privatpersonen und Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Verfahrensfehler oder die Nichteinhaltung von Fristen können zu kaum wiedergutzumachenden Rechtsverlusten führen.
Die Kanzlei Avrasya betrachtet das Steuerrecht nicht nur als ein Feld der nachträglichen Intervention nach Strafen oder Festsetzungen, sondern verfolgt einen präventiven Beratungsansatz mit Risikoanalyse und strategischer Verteidigung. Ziel ist es, die steuerlichen Pflichten unserer Mandanten rechtssicher zu erfüllen und wirksamen Schutz gegen unrechtmäßige oder rechtswidrige Besteuerung zu bieten.
Die Kanzlei Avrasya bietet in allen Phasen des Steuerrechts umfassende und effektive rechtliche Unterstützung.
Steuerprüfungen gehören zu den risikoreichsten Prozessen für Steuerpflichtige. Begleitung des Steuerprüfungsverfahrens Ausarbeitung von Verteidigungen gegen Prüfungsberichte Bewertung steuertechnischer Gutachten Steuerung von Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen
Von der Steuerverwaltung erlassene Sanktionen und Festsetzungen sind häufig rechtswidrig. Steuerverkürzungsstrafen Formelle und besondere Ordnungswidrigkeitenstrafen Schätzungs-, Ergänzungs- und Verwaltungsfestsetzungen Einspruchs- und Klageverfahren gegen Steuerbescheide
Nicht jeder Steuerstreit muss gerichtlich ausgetragen werden. Vergleich vor der Festsetzung Vergleich nach der Festsetzung Anträge auf Strafmilderung Regelungen zu Reue und Berichtigung
Wenn verwaltungsrechtliche Wege nicht ausreichen, kommt der Rechtsweg zum Einsatz. Klageerhebung vor den Finanzgerichten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung Berufungs- und Revisionsverfahren Vertretung vor dem Staatsrat (Danıştay)
Steuerrecht erfordert Planung nicht nur nach Streitigkeiten, sondern bereits vor Aufnahme von Tätigkeiten. Steuerliche Risikoanalyse für Unternehmen Investitions- und transaktionsbezogene Steuerplanung Verrechnungspreisanalysen Beratung zur internationalen Besteuerung
Eine rechtzeitige und sachgerechte steuerrechtliche Intervention senkt die finanzielle Belastung der Mandanten und schafft langfristige wirtschaftliche Sicherheit. Die Kanzlei Avrasya betrachtet alle Schritte von der Steuerprüfung bis zum Gerichtsverfahren ganzheitlich. Wir prüfen Maßnahmen der Steuerverwaltung nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch hinsichtlich Rechtsgrundlage, Beweisführung und Verfahrensvorschriften. Ziel ist die Aufhebung unrechtmäßiger Festsetzungen und Sanktionen, die Reduzierung von Strafbeträgen, die Stundung von Zahlungsverpflichtungen oder die Streitbeilegung durch Vergleich. Präventive Beratung und Steuerplanung verhindern zukünftige Risiken und sichern die finanzielle Nachhaltigkeit.
Das Steuerrecht regelt das Gleichgewicht zwischen der Besteuerungsbefugnis des Staates und den Eigentums- sowie unternehmerischen Freiheitsrechten der Steuerpflichtigen. Alle Verfahren zur Festsetzung, Entstehung, Einziehung und Sanktionierung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer (ÖTV), Quellensteuer und Stempelsteuer fallen in seinen Anwendungsbereich. Steuerprüfungen, Steuersanktionen, Vergleichsverfahren und Steuerklagen bilden die zentralen Streitpunkte.
Steuerprüfungen können aufgrund von Risikoanalysen, Anzeigen, Branchenprüfungen oder von Amts wegen eingeleitet werden. Es besteht keine Pflicht, jeden Steuerpflichtigen zu prüfen; jedoch können hohe Umsätze, ungewöhnliche Erklärungen oder branchenspezifische Risiken Prüfungen auslösen. Eine unsachgemäße Handhabung kann zu erheblichen Steuer- und Strafrisiken führen.
Steuerpflichtige haben das Recht auf Verteidigung. Die Rechtmäßigkeit von Auskunfts- und Unterlagenanforderungen kann überprüft werden. Zudem können schriftliche Stellungnahmen zu Prüfungsberichten abgegeben werden. Fehler in dieser Phase beeinflussen den Ausgang späterer Steuerverfahren unmittelbar.
Die Steuerverkürzungsstrafe ist eine Verwaltungsstrafe, die verhängt wird, wenn Steuern nicht rechtzeitig oder nicht korrekt festgesetzt werden. Sie kann bei falschen, unvollständigen oder unterlassenen Erklärungen entstehen und wird zusätzlich zur Steuerschuld erhoben.
Ordnungswidrigkeitsstrafen betreffen Verstöße gegen formelle Pflichten des Steuerrechts. Besondere Ordnungswidrigkeitsstrafen beziehen sich auf Dokumentations-, Rechnungs-, E-Archiv- und E-Rechnungsregelungen. Auch diese Strafen können angefochten und aufgehoben werden.
Die Klagefrist beträgt 30 Tage ab Zustellung des Steuerbescheids. Die Frist ist zwingend; bei Versäumung geht das Klagerecht vollständig verloren. Daher ist die Einhaltung der Fristen von zentraler Bedeutung.
Ein Vergleich dient der außergerichtlichen Beilegung von Steuerstreitigkeiten. In der Regel bleibt die Steuerschuld bestehen, während die Strafen reduziert werden können. Nicht jeder Fall ist vergleichsfähig; eine rechtliche Prüfung ist erforderlich.
Der Vorfestsetzungsvergleich erfolgt vor der Steuerfestsetzung, der Nachfestsetzungsvergleich nach Zustellung des Steuerbescheids. Voraussetzungen und Folgen unterscheiden sich. Eine falsche Wahl kann zum Verlust des Klagerechts führen.
Es gibt keine pauschale Antwort. Je nach Sachlage kann eine Klage zur vollständigen Aufhebung führen, während ein Vergleich schneller und kostengünstiger sein kann. Die Entscheidung sollte auf einer fallbezogenen rechtlichen und wirtschaftlichen Analyse beruhen.
Ja. Wenn die Einziehung der Steuer zu schwer wiedergutzumachenden Schäden führen würde, kann eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Bei Gewährung ruht die Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Steuerplanung zielt auf eine legale Optimierung der Steuerlast ab. Steuervermeidung ist von Steuerhinterziehung klar zu unterscheiden. Eine ordnungsgemäße Steuerplanung reduziert das Risiko künftiger Prüfungen.
Für Ihre Fragen, Beratungsanfragen oder rechtlichen Anliegen können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir melden uns schnellstmöglich per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular bei Ihnen zurück.
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