Das Strafrecht ist eines der Rechtsgebiete mit den schwerwiegendsten Folgen, da es die persönliche Freiheit, den Ruf und die Grundrechte unmittelbar betrifft. Bereits kleinste Fehler von Personen, gegen die ein Ermittlungs- oder Strafverfahren geführt wird, können irreversible Konsequenzen nach sich ziehen. Daher müssen strafrechtliche Verfahren nicht nur mit Gesetzeskenntnis, sondern auch mit strategischer Planung, richtigem Timing und Erfahrung geführt werden.
Die Kanzlei Avrasya beschränkt sich im Strafrecht nicht auf reine Verteidigung, sondern verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der den gesamten Prozess von Anfang bis Ende analysiert, steuert und auf ein mandantenfreundliches Ergebnis ausgerichtet ist. Jeder Schritt – vom Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung – wird individuell geprüft.
Die Kanzlei Avrasya bietet in allen Phasen des Strafrechts umfassende und effektive rechtliche Unterstützung.
Das Ermittlungsverfahren ist die kritischste Phase des Strafprozesses. Aussagen, Beweise und angewandte Zwangsmaßnahmen in dieser Phase bestimmen den weiteren Verlauf des Verfahrens. In diesem Zusammenhang; Rechtliche Unterstützung bei Vernehmungen, Prüfung der Rechtmäßigkeit von Festnahmen, Einlegung von Rechtsmitteln gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeentscheidungen, Begleitung der Auswertung digitaler Beweismittel werden gewährleistet.
Das Gerichtsverfahren erfordert eine systematische und starke Verteidigung. Die Kanzlei Avrasya vertritt Mandanten; vor den Strafgerichten erster Instanz, vor den Schwurgerichten, in Wirtschafts- und Handelsstrafsachen, bei IT-Delikten und qualifiziertem Betrug mit höchster Sorgfalt.
Die Untersuchungshaft ist eine Ausnahme im Strafverfahren. Gegen unverhältnismäßige oder rechtswidrige Haftentscheidungen; Haftbeschwerden, Anträge auf Aufhebung oder Milderung von Auflagen, Rechtsmittel zum Schutz der persönlichen Freiheit werden zügig und wirksam eingelegt.
Sind erstinstanzliche Entscheidungen rechtswidrig, werden Berufungs- und Revisionsmittel eingelegt. In diesem Stadium; Rechtliche Überprüfung der Entscheidung, Feststellung materieller Fehler und Verfahrensmängel, Ausarbeitung fundierter und technischer Rechtsmittel werden vorgenommen.
Auch die Phase nach Rechtskraft des Urteils erfordert besondere Fachkenntnisse. Berechnung der Strafvollstreckung, Bewährung und vorzeitige Entlassung, Löschung von Strafregister- und Archivdaten werden rechtlich begleitet.
Eine rechtzeitige und sachgerechte Intervention kann den Ausgang eines Strafverfahrens grundlegend verändern. Die Kanzlei Avrasya analysiert jede Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens ganzheitlich, bewertet die Beweislage, die rechtlichen Grundlagen der Beschuldigung sowie die angewandten Zwangsmaßnahmen. Ziel ist es, Rechtsverletzungen zu verhindern, unverhältnismäßige Haft- und Auflagenentscheidungen zu vermeiden, Strafrisiken zu minimieren und – soweit möglich – Freisprüche oder günstige Ergebnisse zu erzielen. Unsere Lösungen schützen nicht nur das laufende Verfahren, sondern auch Freiheit, Ansehen und Zukunft unserer Mandanten.
Ein Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde. Es kann aufgrund einer Strafanzeige, eines Strafantrags, einer polizeilichen Feststellung oder durch die Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft von Amts wegen beginnen. In dieser Phase werden Beweise erhoben, der Beschuldigte vernommen und Zwangsmaßnahmen (Festnahme, Haft, Auflagen) angeordnet. Das Ermittlungsverfahren ist die kritischste Phase des Strafprozesses, da die dort vorgenommenen Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens unmittelbar beeinflussen.
Ist anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren verpflichtend?
Die Festnahme ist die vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person, die des Verdachts einer Straftat beschuldigt wird, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen zu gewährleisten. Die Dauer der Festnahme richtet sich nach der Art der Straftat, beträgt jedoch grundsätzlich 24 Stunden. Bei Kollektivdelikten kann diese Frist verlängert werden. Ist die Festnahme rechtswidrig, kann unverzüglich Beschwerde eingelegt und die Freilassung beantragt werden.
Die Untersuchungshaft ist eine Ausnahme im Strafverfahren. Für ihre Anordnung sind erforderlich; Dringender Tatverdacht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr Zudem muss die Haft verhältnismäßig sein. In der Praxis wird Untersuchungshaft häufig fehlerhaft oder unverhältnismäßig angewandt, weshalb effektive Rechtsmittel von großer Bedeutung sind.
Gerichtliche Auflagen stellen eine Alternative zur Untersuchungshaft dar und können u. a. Reiseverbote, Meldepflichten oder Hausarrest umfassen. Das Gericht kann anstelle der Haft Auflagen anordnen. Auch diese Maßnahmen können aufgehoben oder gelockert werden und müssen rechtlich überprüft werden.
Die Dauer eines Strafverfahrens hängt von der Art der Straftat, dem Umfang der Akten, der Beweislage und der Arbeitsbelastung des Gerichts ab. Während einfachere Verfahren schneller abgeschlossen werden können, dauern Verfahren vor dem Schwurgericht häufig länger. Eine professionelle Verteidigungsstrategie kann unnötige Verzögerungen vermeiden.
Das Schwurgericht ist für besonders schwere Straftaten zuständig, die gesetzlich ausdrücklich bestimmt sind, etwa vorsätzliche Tötungsdelikte, Drogenhandel, organisierte Kriminalität oder qualifizierter Betrug. Die Verteidigung in solchen Verfahren erfordert besondere Fachkenntnisse und Erfahrung.
Ein Freispruch wird erlassen, wenn festgestellt wird, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen hat oder die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. Für einen Freispruch sind insbesondere; Rechtswidrigkeit der Beweise, Nachweis der Nichttäterschaft, der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ von Bedeutung. Ein Freispruch setzt eine fundierte und systematische Verteidigung voraus.
Grundsätzlich wird eine Strafe vor Eintritt der Rechtskraft nicht vollstreckt. In Ausnahmefällen können besondere Maßnahmen greifen. Daher ist stets zu prüfen, ob ein Urteil rechtskräftig ist und ob Vollstreckungsmaßnahmen rechtmäßig erfolgen.
Berufung und Revision sind Rechtsmittel, mit denen erstinstanzliche Urteile von höheren Gerichten überprüft werden. Rechtswidrige oder fehlerhafte Entscheidungen können aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen können diese Verfahren den Ausgang des gesamten Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Die Löschung von Strafregistereinträgen setzt das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen voraus, insbesondere hinsichtlich Strafart, Vollstreckungsstatus und Verjährungsfristen. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge können abgelehnt werden, weshalb eine rechtliche Begleitung erforderlich ist.
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