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Eheschließung mit einem inhaftierten türkischen Staatsbürger

Dass sich eine der Parteien in einer Justizvollzugsanstalt befindet, stellt nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch grundsätzlich kein Ehehindernis dar. Je nachdem, ob die inhaftierte Person Untersuchungshäftling oder Strafgefangener (Verurteilter) ist, unterscheiden sich jedoch das Antragsverfahren und die vorzubereitenden Unterlagen.

Bei Eheschließungen in der Justizvollzugsanstalt ist der Antrag bei der zuständigen Standesbeamtin / dem zuständigen Standesbeamten der Gemeinde zu stellen, der die Anstalt zugeordnet ist; das Verfahren wird in Abstimmung mit der Anstaltsleitung durchgeführt.

I. Allgemeines Antragsverfahren

  • Die inhaftierte Person erklärt ihren Eheschließungswillen durch einen schriftlichen Antrag an die Anstaltsleitung.

  • Die Anstaltsleitung leitet diesen Antrag mit einem amtlichen Begleitschreiben an das Standesamt/den Standesbeamten weiter.

  • Die Trauung erfolgt innerhalb der Anstalt durch den zuständigen Standesbeamten zu Ort und Termin, die von der Anstaltsleitung genehmigt werden.

  • Eine Eheschließung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich; beide Parteien müssen persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen.

II. Erforderliche Unterlagen für Verurteilte
Für verurteilte Personen ist das Verfahren in der Regel umfangreicher, da grundsätzlich eine Bestellung eines Vormunds in Betracht kommt.

Erforderliche Unterlagen u. a.:

  • Schriftlicher Antrag des Verurteilten an die Anstaltsleitung mit Eheschließungswunsch und Weiterleitung an das Standesamt durch die Anstaltsleitung mittels amtlichen Begleitschreibens

  • Eintragung der Vormundbestellung im MERNİS-System der Bevölkerungs- und Staatsangelegenheiten

  • Gerichtsbeschluss über die Vormundbestellung

  • Original und Kopie des Ausweises des Vormunds

  • Gemeinsame Antragstellung durch Vormund und die heiratswillige Person

  • Amtliche Bescheinigung der Anstalt, dass die Person verurteilt ist

  • Ausweiskopie (als „beglaubigte Kopie“ durch die Anstalt, gestempelt, unterschrieben und gesiegelt)
    (Ausweise älter als 10 Jahre werden nicht akzeptiert)

  • Ärztliches Ehetauglichkeitszeugnis (Hausarzt oder private Einrichtung; unterschrieben, gestempelt und mit Foto; zusätzlich muss enthalten sein: „Hämoglobinopathie-/Mittelmeeranämie-Screening wurde durchgeführt“)

  • Wohnsitzbescheinigung (Adressregistrierung) über e-Devlet für Personen mit Wohnsitz außerhalb des Bezirks Silivri

  • Geschäftsfähigkeits-/Zurechnungsfähigkeitsgutachten für Personen über 65 Jahre (Hausarzt oder Psychiatrie eines staatlichen Krankenhauses)

  • Je 4 Passfotos, innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen (farbig, frontal, Stirn und Kinn sichtbar)

III. Erforderliche Unterlagen für Untersuchungshäftlinge
Für Untersuchungshäftlinge besteht keine Vormundpflicht. Die von der Anstalt auszustellenden Nachweise sind jedoch zwingend.

Erforderliche Unterlagen u. a.:

  • Schriftlicher Antrag an die Anstaltsleitung und Weiterleitung an das Standesamt mittels Begleitschreiben

  • Amtliche Bescheinigung der Anstalt, dass die Person in Untersuchungshaft ist

  • Ausweiskopie (beglaubigt durch die Anstalt; gestempelt, unterschrieben und gesiegelt)
    (Ausweise älter als 10 Jahre werden nicht akzeptiert)

  • Ärztliches Ehetauglichkeitszeugnis (mit Hinweis auf Hämoglobinopathie-/Mittelmeeranämie-Screening)

  • Wohnsitzbescheinigung über e-Devlet für Personen außerhalb des Bezirks Silivri

  • Geschäftsfähigkeitsgutachten für Personen über 65 Jahre

  • Je 4 Passfotos, innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen

IV. Trauung und rechtliche Folgen
Eine in der Justizvollzugsanstalt geschlossene Ehe:

  • entfaltet dieselben Rechtsfolgen wie eine gewöhnliche Ehe,

  • insbesondere gelten Erbrecht, Güterrecht, Namensrecht und familienrechtliche Vorschriften gleichermaßen,

  • die Inhaftierung berührt die Wirksamkeit der Ehe nicht.

Unsere rechtliche Unterstützung als Kanzlei Avrasya
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung, insbesondere:

  • Korrespondenz mit Anstaltsleitung und Gemeinden,

  • Erstellung der korrekten Unterlagen je nach Status (verurteilt/untersuchungshaft),

  • Begleitung von Vormundbestellung und Nachverfolgung gerichtlicher Entscheidungen,

  • Terminierung der Trauung und Beschleunigung des Verfahrens.

Eine professionelle Begleitung ist wesentlich, damit das Verfahren vollständig und rechtssicher durchgeführt wird.

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