Das Gesellschaftsrecht ist ein spezieller Rechtsbereich, der die Gründung, Organisation, Gesellschafterstrukturen, Haftungsregime sowie die Beendigung von Unternehmen umfasst. In der Türkei richtet sich das Gesellschaftsrecht insbesondere nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch (THGB) und dem Türkischen Obligationenrecht (TBK).
Die rechtssichere Steuerung aller rechtlichen Prozesse sowohl bei der Gründung als auch während der gesamten Geschäftstätigkeit ist entscheidend, um ein Unternehmen sicher, nachhaltig und gesetzeskonform zu führen.
Begriff und rechtliche Struktur der Gesellschaft
Obwohl das THGB keine allgemeine Definition des Begriffs „Gesellschaft“ enthält, wird die im TBK geregelte Definition der einfachen Gesellschaft als grundlegende Referenz herangezogen. Danach ist eine Gesellschaft ein Vertragsverhältnis, in dem sich zwei oder mehr Personen verpflichten, zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Arbeit und/oder Kapital zusammenzulegen. Nach aktueller Rechtslage können Aktiengesellschaften und GmbH (Limited Şirket) auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden.
Damit ein Rechtsverhältnis als Gesellschaft qualifiziert werden kann, müssen folgende Elemente kumulativ vorliegen:
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Vorhandensein von Gesellschaftern,
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ein gemeinsamer Zweck,
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Kapital- oder Arbeitsleistungseinlage,
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Vorliegen eines Gesellschaftsvertrags.
Gesellschaftsverträge unterliegen nach dem THGB grundsätzlich der Schriftform und einer amtlichen Bestätigung.
Jeder Gesellschafter verpflichtet sich zur Einbringung eines bestimmten Kapitals. Kapital kann aus wirtschaftlichen Werten wie Geld, Sachen, Forderungen oder geistigen Schutzrechten bestehen. Arbeitsleistung und persönliche Eigenschaften gelten bei AG und GmbH nicht als Kapital.
Die Mindestkapitalbeträge betragen:
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250.000 TL bei der Aktiengesellschaft,
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50.000 TL bei der GmbH.
Gesellschaften werden um einen rechtmäßigen Zweck gegründet, den die Gesellschafter gemeinsam verfolgen. Insbesondere bei Personengesellschaften ist der Wille zur aktiven Zusammenarbeit (affectio societatis) von großer Bedeutung.
Gesellschaftsarten und Haftung der Gesellschafter
Im türkischen Recht werden Gesellschaften unterschieden in:
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Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit, und
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Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
Aktiengesellschaften, GmbH, Kollektivgesellschaften und Genossenschaften besitzen Rechtspersönlichkeit; die einfache Gesellschaft hingegen nicht. Die Rechtspersönlichkeit entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister und macht die Gesellschaft zu einem vom Gesellschafterkreis unabhängigen Rechtssubjekt.
Ferner werden Gesellschaften klassifiziert als:
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Personengesellschaften, und
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Kapitalgesellschaften.
Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter für Gesellschaftsschulden grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Gesellschafter auf das zugesagte Kapital begrenzt. Gegenüber Dritten trifft die primäre Haftung bei rechtsfähigen Gesellschaften grundsätzlich die Gesellschaft selbst.
Unternehmensgründung und laufende Rechtsberatung
Die Gründung ist nicht nur ein technischer Registervorgang, sondern ein grundlegender rechtlicher Strukturierungsprozess, der Geschäftstätigkeit, Gesellschafterbeziehungen und Haftungsfragen festlegt. Wird diese Struktur nicht von Anfang an richtig geplant, können später erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken entstehen.
Als Kanzlei Avrasya bieten wir ab der Gründung kontinuierliche und umfassende Rechtsberatung.
Wie gründet man ein Unternehmen in der Türkei?
Die Gründung beginnt mit der Bestimmung der Gesellschaftsform. Nach dem THGB werden am häufigsten folgende Gruppen gewählt:
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Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien)
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Personengesellschaften (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft)
Kapitalgesellschaften bieten eine haftungsbegrenzte Struktur und sind häufig vorteilhafter im Hinblick auf Corporate Governance, Investorenfähigkeit und Gesellschafterwechsel.
Bei Personengesellschaften stehen persönliche Mitarbeit und Vertrauensbeziehungen im Vordergrund; daher haften Gesellschafter unbeschränkt für Gesellschaftsschulden.
Im Gründungsprozess sind insbesondere folgende Schritte rechtssicher umzusetzen:
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Festlegung der Gesellschaftsform und des Unternehmensgegenstands,
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Erstellung des Gesellschaftsvertrags/der Satzung,
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Eintragung ins Handelsregister,
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Steuer- und Sozialversicherungsregistrierungen.
Vor allem die Satzung sollte so ausgestaltet werden, dass künftige Gesellschafterstreitigkeiten präventiv vermieden werden.
Laufende Rechtsberatung und unsere Tätigkeitsbereiche
Für eine sichere und stabile Geschäftstätigkeit ist eine laufende Rechtsberatung nach dem Prinzip der präventiven und schützenden anwaltlichen Betreuung erforderlich.
Zu unseren wesentlichen Leistungen gehören:
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kontinuierliche Rechtsberatung für Unternehmen,
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rechtliche Prüfung von Verträgen und Unternehmensdokumenten,
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Compliance-Prüfung im Bereich Personal/Arbeitsrecht,
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rechtliche Risikoanalyse und Prozessmanagement bei Unternehmensvorgängen,
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regelmäßige Information über Gesetzes- und Praxisänderungen,
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Vertragsrechtsberatung,
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allgemeine Rechtsberatung,
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Prozessführung in unternehmensbezogenen Streitigkeiten,
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Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung.
Unser Ziel ist es, nicht nur bei bereits entstandenen Streitigkeiten zu vertreten, sondern ein nachhaltiges Beratungsmodell anzubieten, das Risiken frühzeitig erkennt, verhindert und die Unternehmenscontinuity absichert.