Rechtliche Natur, Verfahren und grundlegende Unterschiede
Das Aufwachsen von Kindern in einem familiären Umfeld, in dem sie Liebe, Sicherheit, Anerkennung und Zugehörigkeit erfahren, ist für ihre psychische, soziale und emotionale Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend sieht das türkische Recht zwei grundlegende Einrichtungen des Kinderschutzes und der Familienbildung vor, die sich am Kindeswohl orientieren: die Pflegefamilie und die Adoption.
Obwohl beide Einrichtungen dem Schutz des Kindes und seiner gesunden Entwicklung dienen, bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer rechtlichen Natur, Dauerhaftigkeit sowie der Rechte und Pflichten der Beteiligten.
I. Pflegefamiliendienst
Der Pflegefamiliendienst ist ein alternatives Kinderschutzmodell, bei dem Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihrer biologischen Familie betreut werden können, unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle in einer sicheren und unterstützenden Familienumgebung untergebracht und erzogen werden.
Pflegefamilien sind Personen oder Familien, die gemeinsam mit dem Staat die Verantwortung für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes übernehmen und diese Aufgabe kurz- oder langfristig, ehrenamtlich oder gegen Entgelt wahrnehmen. Durch dieses System wird das Kind aus der institutionellen Betreuung herausgenommen und erhält die Möglichkeit, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen, soziale Kompetenzen zu entwickeln und seine gesellschaftliche Integration zu stärken.
Die Pflegefamilienbetreuung ist grundsätzlich vorübergehend. Sie kann enden, wenn das Kind zu seiner biologischen Familie zurückkehrt, eine andere rechtliche Lösung umgesetzt wird oder sich die Umstände ändern. In der Praxis können jedoch emotionale und tatsächliche Bindungen zwischen dem Kind und der Pflegefamilie auch nach Beendigung des Dienstes fortbestehen.
Kinder in Pflegefamilien werden im ersten Jahr monatlich und ab dem zweiten Jahr vierteljährlich von Fachkräften der Sozialdienste überwacht. Dabei werden die psychosoziale Entwicklung, der Bildungsstand und die familiäre Anpassung des Kindes beurteilt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten Pflegefamilien zudem finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Unterstützungen.
Voraussetzungen für die Aufnahme als Pflegefamilie sind u. a. die türkische Staatsangehörigkeit, der ständige Wohnsitz in der Türkei, ein Alter zwischen 25 und 65 Jahren, mindestens ein Grundschulabschluss, ein regelmäßiges Einkommen sowie das Nichtbestehen einer biologischen Eltern- oder Vormundschaftsbeziehung zum Kind.
II. Adoption
Rechtliche Natur der Adoption
Die Adoption ist eine in den Artikeln 305 ff. des Türkischen Zivilgesetzbuches geregelte rechtliche Institution, die durch eine gerichtliche Entscheidung begründet wird und ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen schafft. Sie steht in engem Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und wird vom Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes sorgfältig geprüft.
Im Gegensatz zur Pflegefamilie hat die Adoption dauerhafte und unwiderrufliche rechtliche Folgen.
Adoption Minderjähriger
A. Allgemeine Voraussetzungen
Für die Adoption eines Minderjährigen ist erforderlich:
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dass der Annehmende das Kind mindestens ein Jahr lang betreut und erzogen hat,
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dass die Adoption dem Kindeswohl entspricht,
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dass die Interessen der anderen Kinder des Annehmenden nicht unbillig beeinträchtigt werden.
Der Richter beurteilt jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklung des Kindes.
B. Voraussetzungen für die Annehmenden
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Verheiratete Personen adoptieren grundsätzlich gemeinsam.
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Die Ehegatten müssen seit mindestens fünf Jahren verheiratet sein oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.
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Ein Ehegatte kann unter gesetzlichen Voraussetzungen das Kind des anderen Ehegatten (Stiefkind) adoptieren.
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Unverheiratete Personen können allein adoptieren, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben.
C. Voraussetzungen für den Angenommenen
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Zwischen Annehmendem und Angenommenem muss ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren bestehen.
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Die Einwilligung eines urteilsfähigen Minderjährigen ist erforderlich.
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Steht der Minderjährige unter Vormundschaft, ist die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde erforderlich.
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Grundsätzlich ist die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich; gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten.
3. Adoption Volljähriger und Beschränkt Geschäftsfähiger
Die Adoption volljähriger oder beschränkt geschäftsfähiger Personen setzt voraus:
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die ausdrückliche Zustimmung der Abkömmlinge des Annehmenden,
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Betreuung und Fürsorge über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren,
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das Vorliegen berechtigter Gründe.
Auch hier ist maßgeblich, dass die Adoption dem Wohl des Angenommenen dient.
Rechtliche Folgen der Adoption
Mit der Adoption:
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geht das Sorgerecht auf den Annehmenden über,
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wird der Angenommene gesetzlicher Erbe des Annehmenden,
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entsteht ein dauerhaftes Eheverbot zwischen den Parteien,
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erhält der Angenommene (bei Minderjährigen) den Familiennamen des Annehmenden.
Die rechtlichen Beziehungen zur biologischen Familie werden nicht vollständig aufgehoben; gesetzlich vorgesehene Rechte, insbesondere im Bereich Unterhalt und Erbrecht, bleiben bestehen.
Beendigung der Adoption
Das Adoptionsverhältnis kann nur durch eine Aufhebungsklage beendet werden, insbesondere bei:
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unwirksamer Einwilligung,
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schwerwiegender Verletzung gesetzlicher Voraussetzungen.
Die Klage ist binnen eines Jahres ab Kenntnis des Aufhebungsgrundes, spätestens jedoch binnen fünf Jahren ab der Adoption, zu erheben.
III. Zentrale Unterschiede zwischen Pflegefamilie und Adoption
Bei der Pflegefamilie entsteht kein Verwandtschaftsverhältnis; das Sorgerecht verbleibt beim Staat. Bei der Adoption wird ein Verwandtschaftsverhältnis begründet, und das Sorgerecht geht vollständig auf den Annehmenden über. Während die staatliche Aufsicht bei der Pflegefamilie fortbesteht, endet sie nach der Adoption. Die Pflegefamilie ist überwiegend ein verwaltungsrechtlicher Prozess, während die Adoption ein gerichtliches Verfahren darstellt.
Die Entscheidung für den geeigneten Weg sollte daher unter fachkundiger rechtlicher Beratung unter Berücksichtigung der Situation des Kindes, der Erwartungen der Familien und der rechtlichen Folgen getroffen werden.
Unsere rechtliche Unterstützung als Kanzlei Avrasya
Als Kanzlei Avrasya bieten wir umfassende rechtliche Beratung und Prozessbegleitung in Pflegefamilien- und Adoptionsverfahren – von der Vorprüfung bis zum Abschluss. Wir vertreten unsere Mandanten effektiv bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Vorbereitung der Unterlagen, der Durchführung verwaltungs- und gerichtlicher Verfahren sowie in Einspruchs- und Klagephasen.
Leitprinzip all unserer Tätigkeiten ist der Schutz des Kindeswohls und die Sicherstellung der rechtlichen Sicherheit unserer Mandanten.