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Leitfaden zur Eheschließung in der Türkei für ausländische Staatsangehörige

Rechtliche Voraussetzungen, Wirksamkeit, Aufhebungsgründe und erforderliche Unterlagen

Die Eheschließung in der Türkei ist ein im Türkischen Zivilgesetzbuch geregelter Rechtsakt, der strengen Formvorschriften unterliegt. Obwohl die Ehe – ähnlich wie die Verlobung – einen vertraglichen Charakter aufweist, kommt sie ausschließlich durch eine förmliche Zeremonie vor einer zuständigen staatlichen Stelle zustande und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung.

Daher ist es für ausländische Staatsangehörige von großer Bedeutung, sowohl die rechtlichen Ehehindernisse als auch die verwaltungsrechtlichen Verfahren in der Türkei korrekt zu kennen.

I. Rechtliche Natur der Ehe

Die Ehe:

  • ist ein Rechtsvertrag, der durch übereinstimmende und gegenseitige Willenserklärungen der Parteien zustande kommt,

  • unterliegt – anders als die Verlobung – einer förmlichen Zeremonie,

  • wird vor einem Standesbeamten der Gemeinde, einem Bediensteten des Einwohnermeldeamtes, einem Konsulat, einem Muhtar oder einem Provinz-/Bezirksmufti geschlossen,

  • die Erklärung des zuständigen Beamten ist nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch.

Eine Ehe ist ausschließlich zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts möglich.

II. Ehefähigkeit und Altersvoraussetzungen

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht unter Vormundschaft stehen und urteilsfähig sind, besitzen volle Ehefähigkeit.

  • Das Mindestalter für die Eheschließung beträgt 16 Jahre.

  • Personen unter 16 Jahren dürfen unter keinen Umständen heiraten.

  • Die Ehe von Personen, die dauerhaft urteilsunfähig sind, ist absolut nichtig.

Wer im Alter von 16 oder 17 Jahren mit gerichtlicher Genehmigung heiratet, wird automatisch volljährig. Endet diese Ehe jedoch, muss die gesetzliche Mindestehefähigkeit erneut erreicht werden, um wieder heiraten zu können.

III. Ehehindernisse

Absolute Ehehindernisse (Gründe der absoluten Nichtigkeit)

Eine Ehe ist absolut nichtig, wenn:

  • eine der Parteien zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verheiratet ist,

  • eine der Parteien dauerhaft urteilsunfähig ist,

  • eine die Eheschließung hindernde Geisteskrankheit vorliegt,

  • ein verbotenes Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie, Seitenlinie oder Schwägerschaft besteht,

  • die Ehe nicht vor einem zuständigen Standesbeamten geschlossen wurde.

Relative Ehehindernisse (Gründe der relativen Nichtigkeit)

In Fällen von:

  • vorübergehendem Verlust der Urteilsfähigkeit,

  • Irrtum, Täuschung oder Drohung,

  • Eheschließung eines Minderjährigen oder Beschränkten ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,

bleibt die Ehe wirksam, solange keine Aufhebungsklage erhoben wird.

IV. Nichtbestehen der Ehe

In folgenden Fällen gilt die Ehe als niemals geschlossen:

  • Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts,

  • Eheschließung nicht vor einem zuständigen Standesbeamten,

  • Abwesenheit einer der Parteien während der Zeremonie.

Im Falle des Nichtbestehens ist keine Aufhebungsklage erforderlich; das Gericht berücksichtigt dies von Amts wegen.

V. Erforderliche Unterlagen für ausländische Staatsangehörige

Von ausländischen Staatsangehörigen verlangte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde,

  • Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis),

  • Originalpass und Kopie,

  • Vier Passfotos,

  • Ärztliches Ehetauglichkeitszeugnis,

  • Türkischer Personalausweis (falls vorhanden),

  • Vereidigter Dolmetscher für Personen ohne Türkischkenntnisse.

Ausländische Personen ohne vorübergehende Identitätskarte, die sich zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhalten, müssen bei der Passbehörde des Flughafens Antalya eine unterschriebene und gestempelte Bescheinigung über Ein- und Ausreisedaten einholen.

Apostille- und Übersetzungserfordernis

  • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten können mehrsprachige Dokumente vorlegen.

  • Für Staatsangehörige anderer Länder müssen Geburts- und Ledigkeitsurkunden mit einer Apostille versehen sein.

  • Apostillierte Dokumente müssen in der Türkei notariell beglaubigt ins Türkische übersetzt werden.

Für Personen unter internationalem Schutz genügt eine von der Provinzdirektion für Migration ausgestellte Ehefähigkeitsbescheinigung.

VI. Erforderliche Unterlagen für türkische Staatsangehörige

  • Vier Passfotos, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate,

  • Türkischer Personalausweis mit eingetragenem Familienstand und Kopie,

  • Ärztliches Ehetauglichkeitszeugnis,

  • Gegebenenfalls Wohnsitzbescheinigung,

  • Zustimmung der Eltern und gerichtliche Genehmigung für Minderjährige.

VII. Antrags- und Zeremonieverfahren

  • Die Parteien stellen den Antrag gemeinsam beim Standesamt.

  • Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Heiratsgenehmigung ausgestellt.

  • Mit dieser Genehmigung kann die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten vor jedem zuständigen Standesbeamten erfolgen.

  • Nach der Trauung wird die Ehe registriert und eine Eheurkunde ausgehändigt.

Unsere rechtliche Unterstützung als Kanzlei Avrasya

Als Kanzlei Avrasya bieten wir umfassende rechtliche Beratung in Bezug auf die Beschaffung von Unterlagen, Apostille- und Übersetzungsverfahren, die Prüfung von Ehehindernissen, Rechtsmittel gegen behördliche Ablehnungen sowie zur Wirksamkeit der Eheschließung für ausländische Staatsangehörige.

Unser Ziel ist es, das Verfahren rechtssicher, zügig und reibungslos abzuschließen.

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